Neuregelungen für Kleinunternehmer ab Januar 2025
Was sich ändert, lesen Sie hier.
Ab Januar 2025 gibt es Änderungen für Kleinunternehmer: dann sollen nämlich jene Unternehmer als "klein" gelten, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro) nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr tatsächlich 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro) nicht übersteigt.
Wer die 100.000 Euro-Grenze jedoch überschreitet, muss dann neuerdings auch unterjährig in die Regelbesteuerung wechseln.
Ein Unternehmer, der unter die Kleinunternehmerregelung fällt, muss für seine Ausgangsumsätze laut Gesetz keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen und darf diese auch nicht auf der Rechnung ausweisen. Gleichzeitig darf er aber keine Vorsteuer aus Eingangsleistungen geltend machen.
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