Neues Verpackungsgesetz verabschiedet
Onlineshops aufgepasst! – Habt ihr euch schon mit dem Verpackungsgesetz auseinandergesetzt?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) bezweckt eine möglichst geringe Auswirkung von Verpackungsabfällen auf die Umwelt. Ziel ist es, den Verpackungsmüll drastisch zu reduzieren und die Recyclingquote zu erhöhen.
Es betrifft nicht nur Onlineshops, sondern jedes Unternehmen, das Produkte in Verpackungen auf den Markt bringt. Es ist wichtig, die Vorschriften des VerpackG zu kennen und einzuhalten.
Was ist jetzt zu tun?
Besuchen Sie die Website https://www.verpackungsregister.org , um herauszufinden, ob Sie sich im Verpackungsregister anmelden musst. Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, der erstmalig Verpackungen in Umlauf bringt, beispielsweise indem er seine Produkte in Versandkartons verpackt.
Wenn Sie einer sogenannten Systembeteiligungspflicht unterliegen, melden Sie sich auf derselben Website im Verpackungsregister LUCID an, um eine Registrierungsnummer zu erhalten. Auf vielen Marktplätzen ist es mittlerweile erforderlich, diese Nummer anzugeben.
Sind Sie erfolgreich angemeldet, müssen Sie sich einen Systembetreiber suchen, an den Sie Gebühren bezahlen, damit dieser seinen Recyclingaufgaben nachkommen kann.
Zu guter Letzt stehen laufend Plan- und Ist-Meldungen über die in Umlauf gebrachten Verpackungsmaterialien beim Systembetreiber und LUCID an.
Wenn du Fragen zu dem Thema hast, kannst du dich gerne an uns wenden! Tel: 08723/20-2899, E-Mail: Info@Hans-Lindner-Stiftung.de