Minijob und Selbständigkeit - Kann das funktionieren?

Unter Berücksichtigung einiger wichtiger Aspekte ist es durchaus möglich, einen Minijob neben der Selbständigkeit auszuüben. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Viele angehende Gründer möchten ihr Hobby zum Beruf machen, sind jedoch besorgt, dass die Einnahmen aus ihrer Selbständigkeit möglicherweise nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Gerade in der Anlaufphase ist es wichtig, eine gewisse Sicherheit zu haben. Andere möchten ihren alten Beruf nicht komplett aufgeben und ihn gerne auf geringfügiger Basis weiterführen. So erhält man neben dem Plus im Geldbeutel auch eine willkommene Abwechslung im Berufsalltag.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der regelmäßige monatliche Arbeitslohn einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Grenze für Minijobs 538 Euro pro Monat, was einer jährlichen Verdienstgrenze von 6.456 Euro entspricht.

Gibt es steuerliche Vorteile? 

Der größte Vorteil eines Minijobs besteht darin, dass monatliche Einnahmen bis 538 Euro steuer- und abgabenfrei sind. Dies bedeutet, dass bei einem Minijob keine Einkommensteuer anfällt. Die komplette Steuerfreiheit gilt aber nur, wenn auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet wird. Ohne Befreiung zahlen Minijobber einen Rentenversicherungsbeitrag von 3,6%.

Und was ist mit der Krankenversicherung? 

Über einen Minijob ist man nicht krankenversichert. Dies bedeutet, dass man sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern muss, entweder über die gesetzliche, oder eine private Krankenversicherung.

 

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