Förderungen für Investitionsvorhaben
Investitionszuschüsse für Vorhaben in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf
Sie wollen neue Investitionsvorhaben in Ihrem Unternehmen umsetzen? Wussten Sie, dass es hierfür Förderungen vom Freistaat Bayern gibt?
Der Freistaat Bayern unterstützt Gewerbebetriebe bei der Finanzierung von Vorhaben in Räumen mit besonderen Handlungsbedarf, in ländlichen Räumen nach dem Landesentwicklungsprogramm sowie in wirtschaftlich schwachen Regionen und in Gebieten mit Arbeitsmarktproblemen.
So können Betrieb beispielsweise einen Zuschuss zur Erweiterung der Produktion, Modernisierung, oder Errichtung einer neuen Betriebsstätte bekommen.Auch im Tourismusbereich gibt es die Möglichkeit, um das touristische Angebot zu verbessern und zu erweitern.
Für die Förderung müssen einige Voraussetzungen gegeben sein:
Das Vorhaben muss
- von volks- und regionalwirtschaftlichem Interesse sein
- dazu geeignet sein, das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer wesentlich zu erhöhen,
- neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder vorhandene sichern,
- in produktionsnahen Dienstleistungsunternehmen einen wichtigen Beitrag zum Strukturwandel in der Region leisten,
- innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden,
- mit den Belangen des Umweltschutzes, der Raumordnung und Landplanung in Einklang stehen.
- Dem Investitionsvorhaben dürfen keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
- Es muss eine angemessene Eigenbeteiligung geleistet werden.
Wichtig: Der Antrag muss auf alle Fälle vor der Durchführung des Vorhabens gestellt werden. Weiter Infos: www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/bayerische-regionale-wirtschaftsfoerderung.html