E-Rechnungspflicht: Was gilt es zu beachten?
Was ändert sich mit der Umstellung auf elektronische Rechnungen?
Pflicht zur E-Rechnung: Was KMUs wissen müssen!
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) müssen sich umstellen, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und von den Vorteilen zu profitieren.
Was bedeutet das konkret?
- Pflicht bei öffentlichen Aufträgen: Schon länger müssen Lieferanten der öffentlichen Hand E-Rechnungen einreichen. Jetzt wird das auch im B2B-Bereich zur Pflicht!
- Standardformate: E-Rechnungen müssen auf einem XML-Format basieren – PDFs allein reichen nicht aus.
Warum die Umstellung Sinn macht
- Kosten sparen: Weniger Papier und schnellere Verarbeitung.
- Zeit gewinnen: Automatisierter Austausch und nahtlose Integration in Buchhaltungssoftware.
- Nachhaltigkeit: E-Rechnungen reduzieren den Papierverbrauch und schonen die Umwelt.
Wen trifft die E-Rechnungspflicht:
- alle regulären Gewerbetreibende
- Land- und Forstwirte
- Freiberufler
- Vermieter von Wohn- und Gewerberäumen
- Betreiber einer Photovoltaikanlagen
- Kleinunternehmer
- Inhaber eines Liebhabereibetriebs
- Gemeinnützige Vereine
Bei Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater oder besucht unseren nächsten »Buchhaltungsworkshop!