Änderungen für Selbständige in 2024

Für Selbständige und Gründer haben sich in diesem Jahr einige Änderungen ergeben. Damit du alles im Blick hast, haben wir eine Übersicht zusammengestellt!

  • Neue Grenzen für Bilanzierungspflicht: Die Grenzen für die Bilanzierungspflicht erhöhen sich auf einen Jahresumsatz von mehr als 800.000 EUR oder einem Gewinn von mehr als 80.000 EUR pro Jahr. Viele Selbständige haben dadurch weniger bürokratischen Aufwand und sparen Zeit und Geld.
  • Höhere Mehrwertsteuer in der Gastronomie.Seit Januar 2024 beträgt die Mehrwertsteuer für Speisen und Getränke in Restaurants und Cafés wieder 19 Prozent, anstatt der vorherigen 7 Prozent.
  • Erhöhung des Bürgergelds: Das Bürgergeld wurde um ca 12 Prozent erhöht. Wenn du wissen willst, ob du als Selbständiger Anspruch darauf hast, findest du hier einen Bürgergeld-Rechner: www.instart.de/schulden/buergergeld#wohngeldhoehe
  • Vereinfachung der Krankenkassenbeiträge: Eine neue Regelung ermöglicht es Selbstständigen, die freiwillig versichert sind, ihre Krankenkassenbeiträge einfacher zu zahlen. Die Frist zur Vorlage des Steuerbescheids wird verlängert und kann sogar rückwirkend angewendet werden. Dadurch werden unverhältnismäßig hohe Beiträge vermieden und es besteht die Möglichkeit, bereits seit 2018 gezahlte Beiträge nachträglich anzupassen.
  • Erhöhung des Mindestlohns von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Mit dieser Erhöhung ist auch die Grenze für geringfügige Beschäftigungen von 520 auf 538 EUR monatlich angestiegen, was zu einer jährlichen Verdienstgrenze von insgesamt 6.456 EUR führt.
  • Änderungen bei der Abschreibung von Wirtschaftsgütern: Geschäftsausstattungen mit einem Wert bis zu 1.000 EUR (vorher 800 EUR) sollen vollständig und sofort als Steuerabzug geltend gemacht werden können. Zudem soll die Betragsgrenze für Sammelposten von 1.000,00 auf 5.000,00 EUR erhöht und die Auflösungsdauer von fünf auf drei Jahre verkürzt werden.

 

 

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