Häufige Fragen

Hier findet ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen. Gerne könnt ihr uns auch persönlich kontaktieren.

Wie viele Seiten darf das Kernkonzept umfassen?
Euer Kernkonzept sollte zwischen 10 bis maximal 15 Textseiten umfassen. Hier zählen eingefügte Grafiken und Foto's nicht dazu. Auch die Schriftart und die Schriftgröße spielen bei den Textseiten eine Rolle. Der Laufzettel und die Finanzplanung zählen nicht zu der maximalen Seitenanzahl dazu. Gerne könnt ihr euch dazu auch mal das Musterkonzept aus dem Download-Bereich ansehen.

Was sollte bei der Vereinbarung von Beratungsterminen beachtet werden?
Während der Spiellaufzeit solltet ihr verschiedene Beratungsgespräche mit Experten der unterschiedlichsten Bereiche vereinbaren. (z.B. Versicherungsmakler, Steuerberater, Bankberater, Marketing, Konkurrenz, ...) Vereinbart diese Gespräche immer vorab bereits telefonisch. Erwähnt bitte direkt bei der Vereinbarung der Termine, dass ihr am Schülerwettbewerb "Ideen machen Schule" teilnehmt und eure Überlegungen und Ausarbeitungen rein fiktiv sind. Diese Info ist für den jeweiligen Gesprächspartner sehr wichtig und für euch eine Vorsichtsmaßnahme, dass keine Kosten oder ähnliches auf euch zukommen werden. Bei Bedarf könnt ihr auch die Teilnehmerausweise aus dem Download-Bereich ausdrucken und abstempeln lassen - damit könnt ihr euch entsprechend ausweisen. Bei Problemen könnt ihr euch sehr gerne an uns wenden.

Können private Spareinlagen mit eingebracht werden?
Jedes Team hat die gleichen Voraussetzungen von 25.000 €  "Bares Eigenkapital". Falls die 25.000 € zur Finanzierung nicht ausreichen, sollen sich die Teams bei den Banken zwecks Bank- oder Förderdarlehen informieren. Private Spareinlagen, Erbschaft, Lottogewinn usw. sind nicht zulässig.

Sollen wir für unser Unternehmen eine reale Homepage einrichten?
Im Rahmen von Ideen machen Schule müsst ihr keine Homepage einrichten. Gerne könnt ihr aber eine Skizze entwerfen, die eure geplante Webpräsenz beispielhaft wiedergibt. 
Wollt ihr tatsächlich eine Homepage entwerfen und diese auch online stellen, so müsst ihr auf einige Dinge achten. Mit einer Website, die nicht privaten oder familiären Zwecken dient, unterliegt ihr nach dem Telemediengesetz der Impressumspflicht. Die Vorschriften des Telemediengesetzes findet ihr hier. Da eine Verletzung der Impressumspflicht rechtliche Folgen für euch haben könnte, raten wir aber im Allgemeinen davon ab, eine Website zu publizieren.

Wir bieten mehr als 10 Produkte/Dienstleistungen in unserer Firma an. Was sollen wir bei der Erstellung der Produktliste beachten?
Bei der Finanzplanung fasst ihr die Produkte am besten im Finanzplanungstool - Tabellenblatt Produkte- in Produktgruppen zusammen, da es ansonsten zu unübersichtlich wird. 
Beispiel Modeboutique :
Damen - Oberbekleidung
Damen - Hosen/Röcke
Herren - Oberbekleidung
Herren - Hosen
etc.

Wir haben uns die Vorlage für die Finanzplanung von der Homepage des Gründungsspiels runtergeladen. Die Dateien sind schreibgeschützt. Wie sollen wir vorgehen?
In die schreibgeschützten Blätter braucht ihr nichts eintragen, hierauf sind Formeln hinterlegt und sie sind deshalb schreibgeschützt. Diese Felder füllen sich automatisch, wenn ihr auf den ersten Seiten eure Werte eingebt. Ihr könnt auch anhand der Farbfüllung der einzelnen Felder erkennen, ob ihr in diese Zelle etwas eintragen müsst/könnt oder nicht.

Seht euch als erstes einmal im Registerblatt „Erläuterung“ die Legende an. Hier ist anhand von Farben erklärt, welche Felder ihr füllen könnt und welche sich aus diesen Angaben selber füllen.

Wo erfahren wir, in welcher Höhe GEMA-Gebühren anfallen?
Ruft die Homepage der GEMA auf: www.gema.de  dann auf die Rubrik "Musiknutzer" und wählt die Tarifsuche. Gibt man hier den Begriff "Gaststätten" ein, erscheint eine pdf zum Download.

Ansprechpartner

Brigitte Urlberger
Tel. +49 8723 20-2898
Brigitte.Urlberger[at]Hans-Lindner-Stiftung.de

Alina Pollersbeck
Tel. +49 8723 20-2994
Alina.Pollersbeck[at]Hans-Lindner-Stiftung.de